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BVerwG, 23.08.1968 - IV C 226.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung - Anforderungen an das Bauen im Außenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1963 - 1 A 112/61
- BVerwG, 28.08.1965 - IV B 18.65
- BVerwG, 23.08.1968 - IV C 226.65
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 23.08.1968 - IV C 226.65
Bei der neuen Überprüfung und Entscheidung wird das Oberverwaltungsgericht zu berücksichtigen haben, daß die Entscheidung über die Zulässigkeit nicht bevorrechtigter Vorhaben im Außenbereich, deren Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, nicht dem Verwaltungsermessen überlassen ist, vielmehr ein Rechtsanspruch auf diese Zulassung besteht (so bereits BVerwGE 18, 247). - BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65
Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1968 - IV C 226.65
Zu berücksichtigen wird ferner sein, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bei der Prüfung, ob ein Vorhaben im Außenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt, einem von der Gemeinde aufgestellten Flächennutzungsplan möglicherweise entscheidungserhebliche Bedeutung insoweit zukommt, als die örtlichen Gegebenheiten nicht von vornherein der Verwirklichung der planerischen Vorstellung der Gemeinde entgegenstehen oder die Entwicklung des Baugeschehens nach Inkrafttreten des Flächennutzungsplans unter Förderung oder Duldung durch die Baugenehmigungsbehörde oder Gemeinde den Darstellungen des Plans nicht in einem so erheblichen Maß zuwiderlaufen, daß die Verwirklichung der ihnen zugrundeliegenden Planungsabsichten entscheidend beeinträchtigt ist (BVerwGE 26, 287 ff. [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65]). - BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65
Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1968 - IV C 226.65
Soweit bei der Vielzahl der Einzelfälle eine rechtsgrundsätzliche Klärung dieser Frage überhaupt möglich ist, ist sie in den Erkenntnissen des Senats BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] und 27, 137 enthalten.
- BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71
Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des …
Es genügt, wenn sie ihre Eigenart im wesentlichen behalten hat (Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 76.65 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 56]; Urteil vom 23. August 1968 - BVerwG IV C 226.65 - Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 45.66 - [Buchholz 406.11 § 21 BBauG Nr. 10 = DÖV 1969, 686]; Beschluß vom 20. Oktober 1971 - BVerwG IV B 41.70 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 93]). - BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
Rechtsmittel
Dieser Mangel ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats mit der Folge der Zurückverweisung von Amts wegen zu beachten (Urteile vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 17.65 - [NJW 1966, 1530] , vom 1. Februar 1967 - BVerwG IV C 81.65 -, vom 23. August 1968 - BVerwG IV C 226.65 -, vom 6. September 1968 BVerwG IV C 12.66 - und vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 91.66 -).